Die Funktionsweise der rückgedeckten Unterstützungskasse

Zunächst wird der Arbeitgeber Mitglied (Vertragspartner) der Unterstützungskasse. Finanziert der Arbeitnehmer die Beiträge selbst (durch die sog. Entgeltumwandlung), so schließt dieser mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung ab, wonach er auf einen Teil seiner Bruttogehaltes oder eventueller Sonderzahlungen zu Gunsten einer Unterstützungskassenversorgung verzichtet. Solche Sonderzahlungen können beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder auch laufende Tantiemen sein. Der Arbeitgeber überweist dann die Beiträge (Zuwendungen) an die Unterstützungskasse. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch auf die zugesagten Leistungen (Versorgungszusage). Die Beitragszahlungen an die Unterstützungskasse erfolgen aus unversteuertem Einkommen, dafür werden aber die Versorgungsleistungen nachgelagert versteuert. Die Unterstützungskasse investiert die Beiträge (Zuwendungen), die regelmäßig erbracht werden, und schließt auf den Namen des Versorgungsberechtigten (Arbeitnehmers) eine sog. Rückdeckungsversicherung ab. Dadurch werden die dem Arbeitnehmer zugesagten Versogungsleistungen ausfinanziert. Die Finanzierung der Beiträge zur Unterstützungskasse kann, wie oben beschrieben arbeitnehmerfinanziert durch die sog. Entgeltumwandlung oder durch den Arbeitgeber selbst erfolgen (arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse).

Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse hat jeder versorgungsberechtigte (Arbeitnehmer) grundsätzlich die Wahl zwischen Renten- oder Kapitalleistungen. Dieses Wahlrecht ergibt sich aus dem Tarif der Rückdeckungsversicherung und dem Leistungsplan der Unterstützungskasse.

 

Unterstützungskasse Funktionsweise

 

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